Aktuelles Neuwagen Gebrauchtwagen Service Teile & Zubehör Über uns
Startseite Kontakt Impressum
FIAT ALFA ROMEO LANCIA FIAT Professional ABARTH JEEP SKODA
Die Marken der Ruprecht-Gruppe
Aktuelles
Neuwagen
Gebrauchtwagen
Service
Teile & Zubehör
Über uns
Automobile D'Agosto GmbH
Ein Unternehmen der Ruprecht-Gruppe
an der L191
78234 Engen

  Telefon: 0 77 33 - 94 03 -0
  Telefax: 0 77 33 - 94 03 -51
  info-engen@aurup.de

Die Feinstaubplaketten kommen!

Initiative 'Pro saubere Luft'

 

 

 

Hier gehts zur Online-Plakettenprüfung

 

Die Feinstaub- und Stickoxidbelastung der Innenstädte wird dazu führen, dass Länder und Kommunen in Kürze Innenstädte oder Teile davon für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß sperren werden. Die zum 1. März 2007 in Kraft tretende Kennzeichnungsverordnung unterteilt den Fahrzeugbestand bei Pkw und Nutzfahrzeuge in vier Schadstoffgruppen. Es ist davon auszugehen, dass Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 (Pkw mit Otoomotor ohne G-KAT und Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 1 und schlechter) zuerst von Verkehrsbeschränkungen betroffen sein werden. Zur Schadstoffgruppe 1 gehören in Deutschland rund 6,2 Millionen Pkw mit Ottomotor, 1,3 Millionen Pkw mit Dieselmotor sowie ca. 1,45 Millionen Nutzfahrzeuge.

 

Der Schadstoffausstoß unserer Marken ist im Flottendurchschnitt nachweislich vorbildlich - dies wird uns in diesen Tagen in einer Welle von Veröffentlichungen aller Medienarten attestiert. Die Fiat Gruppe liegt damit als Vollanbieter bei der Reduktion des Treibhausgases CO² an der Spitze aller Wettbewerber - ein Ergebnis unserer technologischen Ausrichtung auf ökonomische und ökologisch verantwortungsbewusste Fahrzeugkonzepte. Zudem vertritt die Fiat Automobil AG gemeinsam mit dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) die Auffassung, dass eine nchhaltige Verbesserung der Luftqualität nur durch eine schnelle Erneuerung der Pkw- und Lkw-Bestände erfolgen kann.

 

Hierzu wurde die Initiative 'Pro saubere Luft' der Internationalen Kraftfahrzeughersteller ins Leben gerufen. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 sollen durch geeignete Maßnahmen aus dem Verkehr gezogen werden. Damit wird ein wirksamer Beitrag zur Sicherstellung einer umweltgerechten Mobilität geleistet. Ein Austausch alter gegen neue Fahrzeuge hat für den Verbraucher mehrfachen Nutzen:

  • Er ist nicht mehr von möglichen Fahrverboten betroffen.
  • Sein Fahrzeug verbraucht durchschnittlich 15% weniger Kraftstoff als ein Fahrzeug der Schadstoffgruppe 1
  • Er spart beim Tanken und bei der Kraftfahrzeugsteuer bares Geld.
  • Er trägt mit deutlich reduzierten CO²-Emissionen zum Klimaschutz bei.
  • Er ist mit einem modernen Fahrzeug (4-5 Sterne EuroNCAP, ABS, ESP, etc) entscheidend sicherer unterwegs.

Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

 

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller)

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Ausweisung der ersten Umweltzonen ist für Mitte 2007 geplant.

 

Ausweisung der Umweltzonen durch neue Verkehrszeichen